alle Anfragen zu FinanzOnline
Die Kommunalsteuererklärungen ab 2005 sind längstens bis zum 31.3.2006 elektronisch im Wege des Verfahrens FinanzOnline einzubringen. Ausnahmen: Wenn der Unternehmer einen umsatzsteuerpflichtigen Vorjahresumsatz unter 100.000 € oder keinen Internetzugang hat, ist eine Erklärung in Papierform einzureichen. Hinweis: Auch Nullerklärungen sind einzureichen!
Anfragen von Gemeinden
Anfragen von UnternehmernAnfragen von Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern und selbstständigen Buchhaltern
Anfragen von gewerblichen Buchhaltern
Anfragen von Softwareherstellern, Datenverarbeitern, EDV-Dienstleistern
alle Gemeindekennziffern von A - Z
Anfragen von GPLA-Prüfern aus allen Bundesländern
Info