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Die Kommunalsteuererklärungen ab 2005 sind längstens bis zum 31.3.2006 elektronisch im Wege des Verfahrens FinanzOnline einzubringen. Ausnahmen: Wenn der Unternehmer einen umsatzsteuerpflichtigen Vorjahresumsatz unter 100.000 € oder keinen Internetzugang hat, ist eine Erklärung in Papierform einzureichen. Hinweis: Auch Nullerklärungen sind einzureichen! Anfragen von UnternehmernAnfragen von Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern und selbstständigen Buchhaltern

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