FAQ
zur Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline
für Jahreserklärungen ab 2005 und für
"Betriebsschließungserklärungen" ab Jänner 2006
(Version Mo, 17.4.2006, 17:40)
Die häufigsten Fragen zum Thema in Frage und Antwort aus der Sicht der ...
1 - Die häufigsten Fragen aus Unternehmersicht:
101 | Muss die Kommunalsteuer jedenfalls elektronisch erklärt werden? | Ja, und
zwar über das Verfahren FinanzOnline.
Ausnahme: Wenn Sie unter € 100.000 Vorjahresumsatz oder keinen Internetzugang haben, dürfen Sie die Kommunalsteuer-Erklärung(en) auch in Papierform einreichen, müssen dabei aber ein Österreich weit einheitliches amtliches Formular des BMF verwenden, welches Sie im Internet herunter laden (KommSt 1, KommSt 1a, KommSt 2) oder auf Anforderung ausgedruckt bei Ihrer Gemeinde erhalten können. |
102 | Wie melde ich mich für FinanzOnline an und wo und wie bekomme ich die Zugangsdaten? | Das ist hier auf der BMF-Homepage ausführlich erläutert. |
103 | Was sollte ich noch über FinanzOnline wissen, wo finde ich weitere Informationen? |
|
104 | Müssen über FinanzOnline auch Nullerklärungen (Leermeldungen) eingereicht werden? | Ja, auch „Nullerklärungen“ sind über FinanzOnline einzureichen. Denn nach § 11 Abs 4 KommStG 1993 ist „für jedes abgelaufene Kalenderjahr“ eine Steuererklärung abzugeben, wobei diese Steuererklärung die Bemessungsgrundlage(n) zu enthalten hat. Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag wären diesfalls mit „0“ (Null) anzugeben, was dementsprechend auch als technisch möglich vorgesehen ist. |
105 | a) Bis
wann muss die Kommunalsteuererklärung (über FinanzOnline) eingebracht
werden? b) Ist diese Frist verlängerbar? c) Knüpfen Sanktionen an eine verspätete Erklärungseinreichung? |
a) Gemäß
§ 11 Abs 4 KommStG 1993 hat der Unternehmer die Kommunalsteuererklärung
für jedes abgelaufene
Kalenderjahr bis Ende März des folgenden Kalenderjahres einzureichen;
im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in einer
Gemeinde ist zusätzlich (!) binnen einem Monat ab Schließung
an diese Gemeinde eine Steuererklärung abzugeben. Die Übermittlung
der Steuererklärung hat dabei elektronisch im Wege des Verfahrens
FinanzOnline zu erfolgen. |
106 | Die Kommunalsteuererklärung
anlässlich der Schließung der einzigen Betriebsstätte in
einer Gemeinde wurde bereits wie im Gesetz vorgesehen binnen einem Monat
ab Schließung der Betriebsstätte an die betroffene Gemeinde eingereicht
(je nach Voraussetzungen entweder elektronisch über FinanzOnline [im
Datenstrom- bzw im Dialogverfahren] oder in Papierform als "KommSt
2"). a) Diese geschlossene Betriebsstätte war die einzige Betriebsstätte des Unternehmens, das Unternehmen wurde somit gleichzeitig überhaupt aufgegeben bzw beendet. Nachdem die "Schließungserklärung" eingereicht wurde, ist für der damit einzigen beteiligt gewesenen Gemeinde auch die (Jahres-) Kommunalsteuer bereits bekannt. Ist dennoch eine Jahreserklärung einzureichen? b) Diese geschlossene Betriebsstätte war in einer von mehreren Betriebsstättengemeinden - muss die auf diese Gemeinde entfallende Kommunalsteuer auch in der Jahreserklärung, welche ja alle Betriebsstätten zu enthalten hätte, sozusagen "nochmals" angeführt werden? c) Alle Betriebsstätten wurden zugleich geschlossen, alle Betriebsstättengemeinden kennen somit die jeweilige Kommunalsteuer bereits aus dieser "Schließungserklärung". Ist dennoch zusätzlich eine Jahreserklärung an alle (gewesenen) Betriebsstättengemeinden einzureichen? |
Die ersten 4 Sätze
des § 11 Abs 4 KommStG 1993 (idF BGBl I 180/2004) lauten wie folgt: |
107 | Wo und
wie ist in FinanzOnline
die Einreichung der Kommunalsteuer-Erklärung möglich, welche Angaben
sollten vorbereitet werden? ("Dialogverfahren") |
Über die Menüpunkte-Abfolge...
und für jede
einzelne Betriebsstättengemeinde
Mit diesem Vorgang gelten dann (ua nach Maßgabe der FinanzOnline-Verordnung 2006) alle Kommunalsteuererklärungen für alle Betriebsstätten in Österreich eingebracht. |
108 | Welche technisch-rechnerischen Plausibilitätsprüfungen und Kontrollberechnungen erfolgen unter den Werten der Eingabefelder <Gesamtbetrag Kommunalsteuerbemessungsgrundlage (Summe aller Betriebsstätten in Österreich)>, <Gesamtbetrag Kommunalsteuer (Summe aller Betriebsstätten in Österreich)>, <Bemessungsgrundlage der einzelnen Betriebsstättengemeinde/n>, <Kommunalsteuerbetrag der einzelnen Betriebsstättengemeinde/n>, den einzelgemeindlichen Summen und den Gesamtbetriebszahlen? |
<<Antwort ohne Gewähr>> Rechnerisch keinerlei Prüfung/en (außer dass in diesen Feldern natürlich nur numerische Eingaben mit (1 oder?) 2 Dezimalen zulässig sind). |
109 | Wie
sind die Zahlenwerte (Bemessungsgrundlage und Kommunalsteuerbetrag) einzugeben?
<<Frage der Dezimalen und des Dezimaltrennzeichens>> |
Entweder - wenn zutreffend - in ganzen Eurobeträgen oder ansonsten mit einem Komma als Dezimaltrennzeichen und mit (1 oder) 2 Dezimalstellen. |
110 | Müssen (können) die monatlichen Bemessungsgrundlagen und die Freibetragsabzüge bei der Kommunalsteuererklärung irgendwo eingetragen werden? | Nein; es ist (sind) nur mehr je Gemeinde(kennziffer) die kommunalsteuerpflichtige(n) Jahressumme(n) unter Berücksichtigung der monatlichen Freigrenze(n) - und zwar auch nach Abzug der Freibeträge! - anzugeben. |
111 | Wie ist vorzugehen, wenn die Gemeinde zB eine 50-%ige Kommunalsteuerbefreiung ausgesprochen hat? | Eine solche Befreiung
konnte und kann angabenrechtlich NICHT rechtswirksam ausgesprochen werden,
da die Kommunalsteuer ausschließlich bundesrechtlich geregelt ist
und der Gemeinde ein entsprechendes Recht nicht zukommt. Falls dies tatsächlich
geschah, ist eine derartige (unzulässige) Befreiung unbeachtlich und
nicht wirksam! Anmerkung: Es bleibt der Gemeinde aber unbenommen, Unternehmensförderungen auszusprechen, welche sich zB prozentuell an der Höhe der rechtzeitig erklärten und rechtzeitig bezahlten Kommunalsteuer orientieren und welche vom Unternehmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit bestimmten Nachweisen usw zu beantragen sind, sofern alle (auch die gemeinschaftsrechtlichen!) Rechtsvorschriften eingehalten werden. |
112 | Können die Bemessungsgrundlagen in mehreren Teilbeträgen erklärt werden (etwa für verschiedene Abrechnungsbereiche oder Arbeiter/Angestellte)? | Nein, nur in einem
Gesamtbetrag für eine Finanzamts-Steuernummer. Mehrere Datenübermittlungen wirken so, dass die jeweils neuere Erklärung die ältere überschreibt (= löscht). |
113 | Kann
ein Unternehmer die Kommunalsteuererklärung(en) auch im "Datenstromverfahren"
(via XML-Datei) übermitteln? |
Ja, jeder Unternehmer hat diese Möglichkeit. Über die Menüpunkte-Abfolge ( "Eingaben" / "Übermittlung" / "Produktionsübermittlung" / "Kommunalsteuererklärung" ) können mit vorbereiteten, extern erzeugten xml-Dateien mehrere Kommunalsteuererklärungen (also für alle Gemeinden auf ein Mal) übermittelt werden, ohne dass die oben beschriebene händische Ausfüllung der entsprechenden Eingabedialoge für jede Gemeinde immer wieder einzeln erforderlich wäre. |
114 | Die Eingabe einer Kommunalsteuer-Erklärung via XML-Datei ("Datenstromverfahren") scheint nicht möglich, denn der Menüpunkt "Eingaben" / "Übermittlung" / ... sieht eine Übermittlung der Kommunalsteuerdaten nicht vor. | Diesen Menüpunkt findet ein FinanzOnline-User mit dem Status "Supervisor" und jeder Benutzer, welcher das entsprechende Übermittlungsrecht vom Supervisor ausdrücklich zugeordnet bekam. Der Supervisor muss daher in der Rechteverwaltung die entsprechende Funktion für den betroffenen Benutzer frei geben (in der Benutzerverwaltung bei den Benutzerrechten im Menüpunkt ADMIN / Benutzer Einzel/...anhaken). |
115 | Kann die Kommunalsteuer-Erklärung im "Datenstromverfahren" mehrere Betriebsstättengemeinden in einer XML-Datei enthalten oder müssen mehrere XML-Dateien generiert und übermittelt werden? | Eine XML-Datei kann die Daten aller Betriebsstättengemeinden enthalten. Somit muss dann nur eine XML-Datei übermittelt werden. |
116 | Wie sehe ich, dass die Übermittlung der XML-Datei funktioniert hat? | Es wird dann folgende
Seite angezeigt (Beispiel): |
117 | Wie sehe ich, dass die Übermittlung der XML-Datei NICHT funktioniert hat? | Es wird dann folgende
Seite angezeigt (Beispiel): |
118 | Wo und wie sind die Spezifikationen für die XML-Dateien (Struktur, Wertevorrat, ...) verbindlich und im Detail definiert? | Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. |
119 | Es erscheint die Fehlermeldung, dass die Erklärungsgemeinde (oder eine betroffene Erklärungsgemeinde von mehreren) noch nicht nicht bei FinanzOnline angemeldet wäre. Was sind die Folgen einer derartigen Situation, was ist zu tun? |
Folgen Sie den weiteren
Anweisungen am Bildschirm (Kontaktaufnahme mit der betroffenen Gemeinde). Außerdem gilt es zu beachten, dass damit im Falle der XML-Datenübermittlung ALLE Erklärungen zu der betroffenen Steuernummer als NICHT eingereicht gelten!!! (Also AUCH DIE ÜBRIGEN Gemeinden [!!!] erhalten zu dieser Steuernummer KEINE Kommunalsteuererklärung [!!!]; siehe auch entsprechende Fehlermeldung, wenn man Sie genau liest...). Erstmaßnahme/vorläufige Abhilfe: Die betroffene Gemeinde aus der XML-Datei heraus nehmen und die Daten nochmals übermitteln. Die Daten an die nicht angemeldete Gemeinde können Sie als Unternehmer damit in der vorgesehenen Form (elektronisch) eigentlich gar nicht übermitteln - außer Sie dürfen die Erklärung weiterhin in Papierform übermitteln (weil Sie über keinen Internetzugang oder über einen Vorjahresumsatz unter € 100.000 verfügen). |
120 | Wo findet man die 5-stelligen Gemeindekennziffern und wie lautet zB die richtige Gemeindekennziffer der Stadtgemeinde Wien? |
Gemeindekennziffern
findet man im Internet unter www.statistik.at
oder direkt hier.
Wien = 90101 |
121 | Eine XML-Datei für eine Steuernummer enthält zwei Mal einen Datensatz für eine bestimmte Gemeinde(kennziffer) - zB ein Mal die Lohnsumme und Steuer für die Arbeiter und ein Mal die Lohnsumme und Steuer für die Angestellten oder einen Datensatz für die erste und einen Datensatz für die zweite Filiale in der Gemeinde. |
Nachdem die Kommunalsteuer
einer Steuernummer an eine Gemeinde(kennziffer) in einem (gesamten!) Betrag
zu erklären ist, werden mehrere gleichzeitige Erklärungen nicht
akzeptiert und erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung über
FinanzOnline. |
122 | Wie
ist vorzugehen, wenn versehentlich eine unrichtige Gemeindekennziffer
eingegeben wurde und die Erklärung schon abgesandt wurde? |
a) Die (elektronische)
Erklärung ist an die zutreffende Gemeinde einzureichen - ansonsten
kommt es zu keiner wirksamen - weil nicht wie im Gesetz vorgesehen eingereichten
- Abgabenfestsetzung bei der zutreffenden Behörde, weswegen sonst
auch sämtliche Säumnisfolgen bei der "richtigen" Gemeinde
eintreten können! |
123 | Wie ist vorzugehen, wenn eine Berichtigung zu einer bereits eingereichten Erklärung notwendig wird? (zB rückwirkende Befreiung begünstigter behinderter Dienstnehmer auf Grund eines später bekannt gegebenen [oder erst später geltend gemachten] Bescheides des Bundessozialamtes usw) |
Die Kommunalsteuererklärung für diese Gemeinde(kennziffer) ist - richtig gestellt - erneut zu übermitteln: Im Datenstromverfahren kann dazu im Textinfofeld auch ein entsprechender Erläuterungs-/Anmerkungstext mit übermittelt werden (bei Berichtigungen im Dialogverfahren kann kein freier Text mit gesandt werden; hier kann entweder die Gemeinde aktiv gesondert schriftlich informiert werden oder wird die Gemeinde zur vorgenommenen Berichtigung mit einem Ermittlungsverfahren bzw Ergänzungsauftrag Fragen an den Abgabepflichtigen oder seinen Vertreter richten). |
124 | Kann die Gemeinde verlangen, dass ein Unternehmer die Kommunalsteuererklärung zusätzlich ("als Infokopie") auch in Papierform einreicht? | Nein, keinesfalls; dazu gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Wenn die Voraussetzungen für die elektronische Erklärung vorliegen und diese Verpflichtung erfüllt wird, ist natürlich keine zusätzliche Erklärung in Papierform einzureichen. Die Gemeinde hat kein diesbezügliches Regelungsrecht, da die maßgeblichen Inhalte aus dem Kommunalsteuergesetz in Verbindung mit den auf Grund des § 14 vom BMF erlassenen Verordnungen ausschließlich der bundesrechtlichen Regelung unterliegen. |
125 | Ich bin nicht verpflichtet, die Kommunalsteuer in Papierform einzureichen, weil ich unter € 100.000 Vorjahresumsatz oder keinen Internetzugang habe. Kann ich dieses Erklärungsformular bei den Gemeinden auch per Telefax einreichen? | Das hängt von
der jeweils anzuwendenden Landesabgabenordnung (LAO) ab. Stand 4/2006: Beispielsweise in der Steiermark und im Burgenland ist das leider nach wie vor NICHT möglich (Faxsendung = kein wirksames Anbringen - siehe Steirische Gemeindenachrichten 12/2005 - StGN 12/2005) |
126 | Ist der Einstieg in FinanzOnline mit der e-card als Bürgerkarte (inkl. aufgebrachter Personenbindung) möglich? | Grundsätzlich
ist der Bürgerkarteneinstieg generell ist seit Mai 2005 möglich
und funktioniert sowohl mit der A1-Signatur als auch mit der a-trust-Bürgerkarte
an sich vollkommen problemlos. |
127 | Meine e-card ist bereits als Bürgerkarte registriert (das heißt die Personenbindung wurde bereits im SVT-Verfahren oder im RSa-Verfahren aufgebracht) - ich kann aber trotzdem noch nicht in FinanzOnline einsteigen. Was ist zu tun? | Grundsätzlich
muss man derzeit für den Einstieg mit der e-card die Einstiegsauswahl
"A-Trust Bürgerkarte" verwenden. Wenn das aber trotzdem
nicht funktioniert, sind im Einzelfall unter Umständen zur allgemein
vorgesehenen Bürgerkartenumgebungssoftware (zB trust Desk basic 2.5.2.)
noch bestimmte Zertifikate bzw Security Layers manuell nachzuinstallieren. |
128 | Wer hilft mir bei technischen, verfahrenstechnischen und inhaltlichen Fragen zu FinanzOnline? Gibt es Online-Hilfen zu FinanzOnline? |
|
129 | Wer hilft den Unternehmern bei inhaltlichen Fragen zur Kommunalsteuer? | Die Lohnverrechner, die Angehörigen der Wirtschaftstreuhänder-Berufsgruppen, die gewerblichen Buchhalter und die Wirtschaftskammer (zB Steiermark: Rechtsservice, 0316/601-601; rechtsservice@wkstmk.at) |
130 | Wo finde ich für mich zuständige Auskunftsstellen für weitere Fragen? | Hier! |
2 - Die häufigsten Fragen aus der Sicht der Parteienvertreter (Wirtschaftstreuhandberufe
inkl. selbstständige Buchhalter, Rechtsanwälte und Notare) und der
gewerblichen Buchhalter (gelten NICHT als Parteienvertreter!) sowie der Datenverarbeiter
und Lohnverrechner:
201 | Grundsätzliche Fragen: | Siehe auch im Abschnitt "Die häufigsten Fragen aus Unternehmersicht". |
202 | Kann der gewerbliche Buchhalter ebenfalls Kommunalsteuerdaten für die von ihm betreuten Kunden übermitteln? | Ja, dies ist seit Inkrafttreten des § 2 Abs 2 Z 8 der FinanzOnline-Verordnung 2006 und somit per 1. März 2006 möglich - und zwar sowohl im Dialog- als auch im Datenstromverfahren (Übermittlung einer XML-Datei). |
203 | Kann ein Parteienvertreter theoretisch Kommunalsteuererklärungen (etwa für Berichtigungen nach GPLA oder für die Erklärung nach Schließung der einzigen Betriebsstätte in einer Gemeinde, zur Berichtigung eines Fehlers usw) auch einzeln im Dialogverfahren einbringen? | Ja, und
zwar wie folgt: Über "Eingaben" / "Erklärungen" / "Kommunalsteuererklärung" (oder "Kommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte") / Eingabe des Zeitraums (Jahr oder - im Schließungsfall - Jahr und Monat) / Eingabe der Finanzamts-Steuernummer / "Weiter" Dann wird "Kommunalsteuerbemessungsgrundlage" - "Bearbeiten" ausgewählt. (Alternativ kann hier - im Falle notwendiger Korrekturen bereits früher eingegebener Daten - auch ein Menüpunkt "Berichtigung senden" ausgewählt werden.) Dann Eingabe der Daten - siehe Fragen der Unternehmer. (Abweichung bei Berichtigungsfällen: Berichtigung senden - Ankreuzfeld "Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.") |
204 | Die Eingabe einer Kommunalsteuer-Erklärung via XML-Datei ("Datenstromverfahren") scheint nicht möglich, denn der Menüpunkt "Eingaben" / "Übermittlung" / ... sieht eine Übermittlung der Kommunalsteuerdaten nicht vor. | Diesen Menüpunkt findet ein FinanzOnline-User mit dem Status "Supervisor" und jeder Benutzer, welcher das entsprechende Übermittlungsrecht vom Supervisor ausdrücklich zugeordnet bekam. Der Supervisor muss daher in der Rechteverwaltung die entsprechende Funktion für den betroffenen Benutzer frei geben (in der Benutzerverwaltung bei den Benutzerrechten im Menüpunkt ADMIN / Benutzer Einzel/...anhaken). |
205 | Wo und wie sind die Spezifikationen für die XML-Dateien (Struktur, Wertevorrat, ...) verbindlich und im Detail definiert? | Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. |
206 | Können
vom Parteienvertreter XML-Dateien generiert bzw übermittelt werden,
welche a) die Erklärungen mehrerer Klienten (Steuernummern) enthalten,
und/oder welche b) auch jeweils mehrere Betriebsstätten innehaben? |
Ja, beides ist (auch kombiniert) möglich. |
207 | Gibt es eine Kontrolle (und zugleich Dokumentationsmöglichkeit), dass bzw welche vom Parteienvertreter in der XML-Datei übermittelten einzelnen Erklärungen als eingebracht gelten? | Ja; es wird dann
folgende Seite angezeigt (Beispiel für 3 Klienten): |
208 | Wie
erkennt man, dass bzw welche in der XML-Datei übermittelte bestimmte
Erklärungen als NICHT eingebracht gelten? |
Man erkennt, welche
einzelnen Erklärungen als nicht eingebracht gelten, am angezeigten
Übermittlungsprotokoll (Beispiel für 4 Klienten): |
209 | Die Stürzlinger-Software scheint/schien im Februar 2006 (noch) keine XML-Dateien erstellen zu können, weswegen eine Datenstromübermittlung nicht möglich scheint. | Diese Funktionalität war seitens des Softwareherstellers für Ende Februar 2006 - somit weitaus rechtzeitig - zugesagt. (Letzter Informationsstand: Mitte Februar 2006) |
210 | Wie
wird die XML-Datei in FinanzOnline übermittelt? (Datenstromverfahren) |
Über den Menüpunkt:
"Eingaben" / "Übermittlung" / "Produktionsübermittlung"
/ "Kommunalsteuererklärung". Dann sind Pfad und Dateiname der XML-Datei einzugeben (bzw über das "Durchsuchen"-Feld auszuwählen). Dann ist auf "Datei senden" zu klicken. |
211 | Die Eingabe einer Kommunalsteuer-Erklärung via XML-Datei ("Datenstromverfahren") scheint nicht möglich, denn der Menüpunkt "Eingaben" / "Übermittlung" / ... sieht eine Übermittlung der Kommunalsteuerdaten nicht vor. | Diesen Menüpunkt findet ein FinanzOnline-User mit dem Status "Supervisor" und jeder Benutzer, welcher das entsprechende Übermittlungsrecht vom Supervisor ausdrücklich zugeordnet bekam. Der Supervisor muss daher in der Rechteverwaltung die entsprechende Funktion für den betroffenen Benutzer frei geben (in der Benutzerverwaltung bei den Benutzerrechten im Menüpunkt ADMIN / Benutzer Einzel/...anhaken). |
212 | Es erscheint die Fehlermeldung, dass die Erklärungsgemeinde (oder eine betroffene Erklärungsgemeinde von mehreren) noch nicht nicht bei FinanzOnline angemeldet wäre. Was sind die Folgen einer derartigen Situation, was ist zu tun? |
Folgen Sie den weiteren
Anweisungen am Bildschirm (Kontaktaufnahme mit der betroffenen Gemeinde). Außerdem gilt es zu beachten, dass damit im Falle der XML-Datenübermittlung ALLE Erklärungen zu der betroffenen Steuernummer als NICHT eingereicht gelten!!! (Also AUCH DIE ÜBRIGEN Gemeinden [!!!] erhalten zu dieser Steuernummer KEINE Kommunalsteuererklärung [!!!]; siehe auch entsprechende Fehlermeldung, wenn man Sie genau liest...). Erstmaßnahme/vorläufige Abhilfe: Die betroffene Gemeinde aus der XML-Datei heraus nehmen und die Daten nochmals übermitteln. Die Daten an die nicht angemeldete Gemeinde können Sie als Vertreter damit in der vorgesehenen Form (elektronisch) eigentlich gar nicht übermitteln - außer Sie dürfen die Erklärung weiterhin in Papierform übermitteln (weil Sie über keinen Internetzugang oder über einen Vorjahresumsatz unter € 100.000 verfügen). |
213 | Wie
ist vorzugehen, wenn versehentlich eine unrichtige Gemeindekennziffer eingegeben
wurde und die Erklärung schon abgesandt wurde? und/oder: Es passierte eine Fehlzuordnung der Bemessungsgrundlage zu einer unrichtigen Gemeinde (zB wegen einer unrichtigen Gemeindekennziffer oder wegen eines Zuordnungsfehlers) - was ist nun zu tun? (Suchworte: Fehlzuordnung, Fehlzustellung, Irrläufer, Fehleingabe Gemeindekennziffer) |
a) Die (elektronische)
Erklärung ist an die zutreffende Gemeinde einzureichen - ansonsten
kommt es zu keiner wirksamen - weil nicht wie im Gesetz vorgesehen eingereichten
- Abgabenfestsetzung bei der zutreffenden Behörde, weswegen sonst
auch sämtliche Säumnisfolgen bei der "richtigen" Gemeinde
eintreten können! |
3 - Die häufigsten Fragen aus der Sicht der Gemeinden:
301 | Wo/Wie können/konnten Mitgliedsgemeinden des Gemeindebundes aktuelle Grundinformationen erhalten? | Bei den Informationsveranstaltungen
Ende 2005 und Anfang 2006 sowie in der Zeitschrift "Kommunal"
und in den Zeitschriften der Landesverbände. |
302 | Wie sollen/können die Betriebe und Parteienvertreter am zweckmäßigsten an die Einreichung der Kommunalsteuererklärung erinnert werden? | Am einfachsten
mit dem Musterschreiben 157 (Steiermark-Version). Dabei sind KEINESFALLS mehr grundsätzlich Erklärungsformulare (auch nicht die neuen Formulare!) auszusenden! (Sondern nur auf ausdrückliche Anforderung für die vorgesehenen Ausnahmefälle!) |
303 | Wann und wie langen die elektronischen Kommunalsteuererklärungen bei der Gemeinde ein? | Über die FinanzOnline-Databox
- sie werden nach technischer Prüfung relativ unverzüglich an
die Gemeinde weiter geleitet: Somit keine rechtliche und keine inhaltliche
Prüfung sowie auch keine Prüfung der allfälligen Vertretungsbefugnis. |
304 | Bei
der Gemeinde langt eine elektronische Kommunalsteuererklärung ein,
welche offensichtlich einer anderen Gemeinde zugeordnet werden müsste. |
a) Die Gemeinde
soll den Einreicher der Erklärung auf diesen (wahrscheinlichen) Fehler
hinweisen bzw dazu befragen. |
305 | Was passiert, wenn man in der DataBox angezeigte Erklärungen durch Anklicken (aus-)liest und wenn man danach auf das unten am Bildschirm befindliche Steuerungselement <<"zurück zur Liste 'DataBox - Inhalt'>> geht? << Dieses Problem tritt nicht immer bzw nicht überall auf. >> |
Es kommt häufig (aber nicht immer!) vor, dass dann zB im Internet-Explorer bei diesen (und ähnlichen Vorgängen "zurück zur DataBox") folgende Seite erscheint: "finanzonline.bmf.gv.at Versuchen Sie Folgendes: |
306 | Wie kann die Gemeinde nach Ablauf der Erklärungs-Anzeigefrist in der DataBox feststellen, ob der Steuerpflichtige eine elektronische Kommunalsteuererklärung eingereicht hatte? << Änderung mit fraglichem Wirksamkeitspunkt und fraglichem Neuablauf bevorstehend! >>
|
Derzeit noch (Anfang
3/2006) über einen entsprechenden Eingabeversuch im Dialogverfahren
zu der Steuernummer und dem betreffenden Jahr - dann scheinen die bereits
(auch vom Unternehmen!) eingegebenen Daten auf ( "Eingaben"
/ "Erklärungen" / "Kommunalsteuerbemessungsgrundlage"
[dabei Jahr und Steuernummer auswählen] / "weiter" ) -
und zusätzlich erscheint im Fall, dass Daten bereits eingegeben wurden,
der Warnhinweis: "Für diesen Zeitraum wurden bereits Daten übermittelt.
Bei neuerlicher Übermittlung werden die vorhandenen Daten überschrieben." |
307 | (Frage
zu GPLA-Prüfungsergebnissen - gehört aber zur DataBox): |
Die "Geheimhaltung"
des Prüfernamens ist - zumindest im Bereich der Finanzverwaltung
zum Schutz der Prüferinteressen (bzw aus einem ähnlichen Motiv)
- bewusst und beabsichtigt eingeführt und auch für das gesamte
GPLA-Prüfungssysten übernommen worden. Auf Grund der ausschließlich
elektronischen Kommunikation sind etwa telefonische Rückfragen an
den schon mit den nächsten Prüfungen beschäftigten GPLA-Prüfer
aus verständlichen Gründen auch nicht besonders gern gesehen.
Bei Rückfragen zu GPLA-Prüfungsergebnissen sind die Gemeinden
daher angehalten, diese über das OPLAUS-Mitglied des Gemeindebundes
oder des Städtebundes des jeweiligen Bundeslandes einzubringen. |
308 | Wie können die elektronischen Kommunalsteuererklärungen archiviert werden? |
Indem man sie ausdruckt
und/oder abspeichert - entweder in der Form der angezeigten html-Seite
(Datei / speichern unter....) oder bereits aus der DataBox mit einem Klick
auf die rechte Maustaste und dann "Ziel speichern unter..." |
309 | Ist eine gesonderte Archivierung der (über FinanzOnline eingelangten) Erklärungen empfohlen oder gar notwendig? *** Bitte seitens der Gemeinden besonders zu beachten! *** << Achtung: Änderung mit fraglichem Wirksamkeitszeitpunkt bevorstehend! >> |
Ja, dies ist unbedingt
anzuraten!! |
310 | Außerordentlich umfangreiche Kommunalsteuererklärungen: Im Falle einer - im Extremfall hunderte (oder zB etwa 1300) Betriebsstättengemeinden umfassenden Kommunalsteuererklärung ist die Bildschirmanzeige "endlos" und umfasst der Papierausdruck zig (hunderte) unnötige Seiten. Gibt es einen Lösungsvorschlag gegen Papierverschwendung und gegen langes Suchen? |
Die Antwort vorweg:
Natürlich braucht niemand in den Gemeindeämtern hunderte Seiten
durchlesen oder ausdrucken. Warum gibt es aber auch die derart umfangreichen
Erklärungen? Die Bekanntgabe aller Erklärungsbeträge als
Basis einer Verprobungsmöglichkeit mit dem nur gesamtbetrieblich
verfügbaren DB entspricht dem Wunsch der Gemeinden. In diesem Sinne
ist auch die gesetzliche Verpflichtung des Bundes in seiner Dienstleisterfunktion,
"die Erklärungsdaten" (= alle Erklärungsdaten!) weiter
zu leiten, als in der vollständigen Form zu verstehen, weiter zu
leiten und vollständig zu erfüllen. |
311 | Über FinanzOnline langen bei einer Gemeinde mehrere (sich inhaltlich unterscheidende) Kommunalsteuererklärungen für denselben Erklärungszeitraum eines Abgabepflichtigen ein (zB mehrere Erklärungen vom Abgabepflichtigen / Abgabepflichtiger + Steuerberater / von verschiedenen Steuerberatern / ...). Welche Erklärung gilt, was ist zu tun? |
Die später
eingereichte Kommunalsteuererklärung derogiert der früheren
materiell, dh sie ersetzt die frühere Erklärung inhaltlich (zB
durchaus notwendig bei einer Berichtigung). |
312 | Wie erkennt man als Gemeinde, ob eine über FinanzOnline übermittelte Kommunalsteuererklärung entweder eine (im Dialogverfahren oder im Datenstromverfahren übermittelte) "gewöhnliche Kommunalsteuer-Jahreserklärung" oder eine "Kommunalsteuererklärung anlässlich der Schließung der einzigen Betriebsstätte“ darstellt? <<Anzeigetext möglicherweise geändert>> |
An der Betreff-Bezeichnung
in der 2. Spalte der Databox: |
313 | Sind auf der über FinanzOnline übermittelten Kommunalsteuererklärung Monatsbeträge und/oder Zahlungen und Abstattungen (Guthaben, Rückstand) ersichtlich? |
Nein. Die den Gemeinden via FinanzOnline übermittelten Erklärungen enthalten (ua) die für die jeweilige Gemeinde erklärte (Jahres-) Bemessungsgrundlage und den erklärten (= somit als festgesetzt geltenden) Kommunalsteuer-Jahresbetrag. Die übermittelten Daten enthalten daher keine Monatsbeträge und keine Zahlungsangaben - somit auch keine Ausweisung eines allfällig offenen Rückstandes und keine Ausweisung eines durch Überzahlungen entstandenen Guthabens. Die konkrete Saldosituation ergibt sich nach Sollstellung des durch Erklärung festgesetzt geltenden Betrages. |
314 | Aus
dem Abgleich zwischen der über FinanzOnline übermittelten Kommunalsteuererklärung
und den bisher geleisteten Zahlungen ergibt sich ein offener Rest (es
besteht ein Zahlungsrückstand). |
Nein. Eine Zahlungsaufforderung durch die Gemeinde hinsichtlich eines allenfalls bei der Erklärung auftauchenden Rückstandsbetrages ist aus verfahrensrechtlicher Sicht nicht notwendig oder vorgesehen, da die Einreichung der Abgabenerklärung in der (nunmehr elektronisch) vorgesehenen Form eine wirksame Abgabenfestsetzung darstellt (zB § 153 Abs 1 Stmk LAO). In weiterer Folge sind bei Selbstbemessungsabgaben jene Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, im selbst berechneten und der Abgabenbehörde bekannt gegebenen Ausmaß bereits vollstreckbar (zB § 174 Stmk LAO), ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre (zB § 175 Abs 4 lit b Stmk LAO). Die nächste in der LAO vorgesehene Amtshandlung wäre bereits die Ausstellung eines Rückstandsausweises im Sinne der LAO (zB § 177 Stmk LAO), welcher weder dem Abgabepflichtigen noch dem Parteienvertreter zugestellt wird, sondern welcher bereits den Exekutionstitel für das abgabenbehördliche und das gerichtliche Vollstreckungsverfahren darstellt. Eine dennoch erfolgende "Vorschreibung" oder "Zahlungsaufforderung" der Gemeinde wäre demnach als "freiwillige" nicht im Gesetz vorgesehene Lastschriftanzeige oder Mahnung zu werten (im Zuge welcher daher auch keine Mahngebühren angelastet werden dürfen). |
315 | Aus
der über FinanzOnline übermittelten Kommunalsteuererklärung
ergibt sich im Abgleich mit den bereits geleisteten Zahlungen ein offener
Rest (es besteht ein Zahlungsrückstand). |
Die Zahlungsverpflichtung
des Abgabepflichtigen (auch hinsichtlich eines allfällig erst bei
der Erklärung "auftauchenden" Rückstandes, Nachtrages)
entstand aber gemäß § 11 Abs 1 und 2 Kommunalsteuergesetz
1993, BGBl 819/1993 idF BGBl I 180/2004 (KommStG 1993), zeitlich und inhaltlich
gesehen bereits jeweils "automatisch" bis zum 15. des Folgemonates,
nach welchem die Lohnzahlungen gewährt (Gestellungsentgelte gezahlt
oder Aktivbezüge ersetzt) worden sind - bei Jahreserklärungen
also jedenfalls spätestens bis 15. Jänner des Folgejahres -
und somit in aller Regel vor dem Zeitpunkt der Erklärungseinreichung:
Damit wären sämtliche "Restzahlungen" auf Grund der
Erklärung Rückstände und "verspätete Zahlungen"
im Sinne der LAO (zB § 165 Stmk LAO) und mit Säumniszuschlag
zu belegen (zB 2 % gemäß § 167 Stmk LAO). |
316 | Die
Gemeinde stellt beim Abgleich der Kommunalsteuererklärungsbemessungsgrundlage
mit der DB-Grundlage (Dienstgeberbeitrags-Bemessungsgrundlage) Differenzen
fest. Ist daher die Kommunalsteuererklärung falsch? |
Auch wenn der verbuchte
DB in zutreffender Höhe ausgewiesen wird, können Kommunalsteuerbemessungsgrundlage
und DB-Grundlage voneinander abweichen. |
317 | Die Gemeinde möchte Kommunalsteuerdaten für eine "alte" Steuernummer eingeben; die neue Steuernummer ist unbekannt. Wie ist weiter vozugehen? |
Die neue Steuernummer muss in Erfahrung gebracht werden. Entweder vom Abgabepflichtigen (Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) oder über das zuständige Finanzamt (Amtshilfe, Beistandspflicht); erforderlichenfalls über das OPLAUS-Mitglied des Gemeindebundes/Städtebundes des jeweiligen Bundeslandes. |
318 | Die Gemeinde muss/möchte (in Papierform vorliegende) Kommunalsteuerdaten für eine Steuernummer eingeben, welche sich unter dem Jahr geändert hat. | Dabei ist für die Dateneingabe des gesamten (!) Kalenderjahres ausschließlich die neue Steuernummer zu verwenden. |
319 | Die Gemeinde muss/möchte (in Papierform vorliegende) Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlagen eingeben, findet dazu in FinanzOnline aber keinen entsprechenden Menüpunkt vor. Woran kann das liegen und wie kann Abhilfe geschaffen werden? | Die Eingabe erfolgt
über im Dialogverfahren über die Menüpunkte-Abfolge (Eingaben
/ Erklärungen / Kommunalsteuerbemessungsgrundlage [dabei Jahr und
Steuernummer auswählen] / weiter ). Sollte diese Menüpunkte-Abfolge
nicht verfügbar sein, ist in der FinanzOnline-Benutzerverwaltung
(Admin-Menü) zu kontrollieren, ob der jeweilige Benutzer das entsprechende
Recht zur Dateneingabe vom Supervisor zugeteilt erhalten hat. |
320 | Die Gemeinde möchte Kommunalsteuerdaten für eine "alte" Steuernummer eingeben; eine neue Steuernummer existiert (noch) nicht. | Dieses Problem ist
nicht lösbar. Wenn wichtige (allfällig Prüfungs relevante) Mitteilungen vorliegen, wären diese den GPLA-Prüfungsinstitutionen am besten auf kurzem Wege über das jeweilige Städte- und/oder Gemeindebund-OPLAUS-Mitglied des betreffenden Bundeslandes mitzuteilen. |
321 | Müssen die über FinanzOnline erhaltenen Kommunalsteuer-Erklärungen weiterhin seitens der Gemeinde(n) im Wege der Kommunalsteuerdatenübermittlung an FinanzOnline mitgeteilt werden? <<Hinweis: Funktionierte bis einschl. 13.3.2006 ua für Abfragezwecke des DB technisch anders.>> |
Nein, müssen
sie nicht, da diese Werte bereits im System FinanzOnline enthalten sind
und auch für Zwecke der GPLA zur Verfügung stehen. |
322 | Der
Abgabepflichtige hat Kommunalsteuer-Erklärungen über FinanzOnline
eingereicht bzw übermittelt. <<Hinweis: Funktionierte bis einschl. 13.3.2006 hinsichtlich des möglichen Eingabeumfanges geringfügig anders.>> |
Ja, und zwar folgende
Daten: Textinformationen für die GPLA (maximal 900 Zeichen), Information
über bestehende Vereinbarungen, Information über vorhandenes
Kontrollmaterial, Information über erfolgte (gemeindliche) Nachschauen.
|
323 |
Die Abfrage des Dienstgeberbeitrages (DB) funktioniert bei einer bestimmten
Steuernummer nicht: |
Um als Gemeinde
DB-Beträge zu einer Steuernummer abfragen zu können, muss der
Bezug <<Steuernummer : Gemeindekennziffer >> hergestellt und
damit die gemeindliche Abfrageberechtigung der DB-Beträge zu einer
Steuernummer ausgelöst (frei gegeben) worden sein. |
324 | Das FinanzOnline-Posteingangsbuch zeigt zugestellte noch ungelesene Erledigungen an (darunter Kommunalsteuer-Prüfungen für bestimmte Jahre zu einem bestimmten Steuerpflichtigen). In der DataBox des Benutzers mit Supervisorrechten sind jedoch auch mit einer "alle"-Abfrage zu einem bzw zu diesem Benutzer trotzdem keine entsprechenden Eingänge sichtbar. Woran liegt das, was ist zu tun? | Ungelesene Prüfungsergebnisse
sind "behördlich zugestellt". Zusammen mit der weiteren
Auswahloption "alle" sollten die diesbezüglichen Posteingänge
dann sichtbar sein. |
325 | Die FinanzOnline-DataBox zeigt zugestellte noch ungelesene Erledigungen an (Kommunalsteuer-Prüfungen, Erklärungen). Wenn man aus FinanzOnline nach dem Lesen einer solchen Anzeigeseite zB beim Zurückgehen "rausfliegt" oder neu einsteigt, sind diese Posteingänge, wenn man in der FinanzOnline-DataBox wieder alle ungelesenen Posteingänge anzeigen lässt, aber plötzlich vollkommen verschwunden. Ist das normal? | Ja natürlich: Da diese Posteingänge bereits mit dem (erstmaligen) Öffnen als gelesen (!) gelten, können Sie nicht mehr aufgelistet werden, wenn weiterhin das Auswahlkriterium "ungelesen" eingestellt bleibt bzw wiederum eingestellt wird. |
326 | Wie können
"alte" (schon einmal zugestellt gewesene) nicht mehr in der Databox
aufscheinende Kommunalsteuerprüfungsergebnisse (Löschung einen
Monat nach erstmaligem Auslesen irgendeines Benutzers in der Gemeinde) eruiert
bzw neuerlich angezeigt werden?
|
1. Über den
Auswahlpunkt "Admin" / "Posteingangsbuch" können
Sie - eingegrenzt auf einen bestimmten Zeitraum - feststellen, welche
Posteingänge Ihnen über die Databox zugestellt wurden. |
327 | Wie können
"alte" (schon einmal zugestellt gewesene) nicht mehr in der Databox
aufscheinende Kommunalsteuererklärungen und -bemessungsgrundlagen (Löschung
einen Monat nach erstmaligem Auslesen irgendeines Benutzers in der Gemeinde)
eruiert bzw neuerlich angezeigt werden? <<Achtung, wichtig!>> |
Leider gar nicht
mehr. Denn anders als andere FinanzOnline-Zustellungen (!) können
bloß vom BMF als Dienstleister weiter geleitete (!) Erklärungsdaten
NICHT mehr neuerlich angefordert werden. Vorläufig (Stand 23.3.2006)
"verschwinden"zwar die Kommunalsteuererklärungen derzeit
noch nicht einen Monat nach dem ersten Auslesen durch irgendeinen Mitarbeiter
der Gemeinde - aber sobald das der Fall ist, wären damit die Erklärungen
unwiederbringlich verschwunden! |
328 | Wie kann eruiert werden, welche Kommunalsteuerdaten aus den "alten" oder aktuellen Papiererklärungen seitens der Gemeinde bereits in FinanzOnline eingegeben wurden? <<Änderung bevorstehend>> |
Entweder über
einen entsprechenden Eingabeversuch im Dialogverfahren zu der Steuernummer
und dem betreffenden Jahr - dann scheinen die eingegebenen Daten auf (Eingaben
/ Erklärungen / Kommunalsteuerbemessungsgrundlage (dabei Jahr und
Steuernummer auswählen) / weiter ) - und zusätzlich erscheint
im Fall, dass Daten bereits eingegeben wurden, der Warnhinweis: "Für
diesen Zeitraum wurden bereits Daten übermittelt. Bei neuerlicher
Übermittlung werden die vorhandenen Daten überschrieben." |
329 | Gibt es eine Testgemeinde, wo man verschiedene FinanzOnline-Funktionalitäten ausprobieren und/oder für Schulungszwecke verwenden kann oder wird eine solche einmal bestehen? |
Der Wunsch wurde
schon des öfterem (vor allem von Softwareherstellern für die
technische Unterstützung und für verbesserten Schulungserfolg),
seit langem und immer wieder deponiert. Die Antwort ist dennoch: |
4 - Fragen der Softwarehersteller, Datenverarbeiter usw.
401 | Wo findet man grundsätzliche Informationen zur Datenstromübermittlung? | Diese findet man auf der Homepage des BMF, und zwar hier |
402 | Wo findet man grundsätzliche Informationen zur Übermittlung der Kommunalsteuererklärung im Datenstromverfahren und die Detailregelungen (technische Abläufe, XML- und XSD-Schema, Wertevorräte, tags, ...)? | Diese Informationen (inkl. XSD- und XML-Schema usw.) findet man auf der Homepage des BMF, und zwar hier |
403 |
Ist FinanzOnline portalverbundfähig? Grund der Frage: Die komplizierte "unmerkbare" FOn-Kennung provoziert (so die immer wieder zu beobachtende praktische Erfahrung) "verbotene" Logindaten-Notizen in Bildschirmnähe... |
Nein, derzeit noch nicht (Stand 3/2006). Die Kombination Bürgerkarte plus VPN-Verbindung würde zwar der Sicherheitsstufe Level 3 entsprechen (ohne VPN: Level 2). Level 2 wird zB für das ZMR (Zentrales Melderegister) und hinkünftig das LMR (Lokales Melderegister) als ausreichend erachtet. |
404 | Wo und wie werden in der Praxis zusätzlich auftauchende Fragen rechtlich verlässlich gelöst bzw rasch beantwortet? | Diese werden im Kommunalsteuer-Diskussionsforum der e-government-Community der Wirtschaftskammer Österreich gestellt und werden nur dort - für alle angemeldeten Softwarehersteller frei einsehbar - beantwortet. Die näheren Details dazu (Internetadresse und Zugangsdatenvergabe) finden Sie im betreffenden Bereich des Mindmap (siehe Zweig "Anfragen von Softwareherstellern, Datenverarbeitern, EDV-Dienstleistern"). |
405 | Gibt es eine Testgemeinde, wo man verschiedene FinanzOnline-Funktionalitäten ausprobieren und/oder für Schulungszwecke verwenden kann oder wird eine solche einmal bestehen? |
Der Wunsch wurde
schon des öfterem (vor allem von Softwareherstellern für die
technische Unterstützung und für verbesserten Schulungserfolg),
seit langem und immer wieder deponiert. Die Antwort ist dennoch: |