Fachthemen und Artikel zur Kommunalsteuer

Extraservice für Gemeinden:

Umsetzung der GPLA-Prüfungsergebnisse

  Aufforderung zur Einreichung einer berichtigten Kommunalsteuererklärung nach GPLA zur verfahrensökonomischen Umsetzung der über FinanzOnline übermittelten Prüfungsfeststellungen aus der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch Finanzverwaltung oder Sozialversicherung
Rechtsnorm: § 11 Abs 3 zweiter Satz KommStG 1993
Muster Nr. 151, Stand 5.10.2010
   
  Kommunalsteuerfestsetzung nach GPLA durch die I. Instanz: Ist notwendig, wenn der Abgabepflichtige (bei von der Selbstbemessung abweichenden Prüfungsfeststellungen) weder von sich selbst aus noch auf Grund einer Aufforderung (siehe Muster 151) eine berichtigte Erklärung ein(ge)reicht (hat) – diverse typische Musterbegründungen; inkl. allfälliger Säumniszuschlagfestsetzung. Achtung: Nur die Zahlung des Kommunalsteuer-Differenzbetrages und des allfälligen Säumniszuschlages reichen nicht!!
Rechtsnorm: § 11 Abs 3 erster Satz KommStG 1993
(Muster Nr. 152, Stand 5.10.2010)
     
Fachartikel zur Kommunalsteuer
  ... in den Steirischen Gemeindenachrichten
   
  ... in verschiedenen anderen Zeitschriften

 

   
behinderte Dienstnehmer   grundsätzlich kommunalsteuerfrei ; Art, Form und Wirksamkeitsbeginn des Nachweises - Artikel in den StGN 4/1998
     
behinderte Dienstnehmer   Befreiung gilt NICHT für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (welche idR aber kommunalsteuerliche Dienstnehmer sind) - Artikel in den StGN 12/2005
     
Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline, Online-Erklärung, elektronische Erklärung   siehe erster Hauptmenüpunkt (Auswahlmenü links)