Fachthemen und Artikel zur Kommunalsteuer
Extraservice für Gemeinden: Umsetzung der GPLA-Prüfungsergebnisse |
Aufforderung
zur Einreichung einer berichtigten Kommunalsteuererklärung nach GPLA
zur verfahrensökonomischen Umsetzung der über FinanzOnline übermittelten
Prüfungsfeststellungen aus der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen
Abgaben durch Finanzverwaltung oder Sozialversicherung Rechtsnorm: § 11 Abs 3 zweiter Satz KommStG 1993 Muster Nr. 151, Stand 5.10.2010 |
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Kommunalsteuerfestsetzung
nach GPLA durch die I. Instanz: Ist notwendig, wenn der Abgabepflichtige
(bei von der Selbstbemessung abweichenden Prüfungsfeststellungen) weder
von sich selbst aus noch auf Grund einer Aufforderung (siehe Muster 151)
eine berichtigte Erklärung ein(ge)reicht (hat) – diverse typische
Musterbegründungen; inkl. allfälliger Säumniszuschlagfestsetzung.
Achtung: Nur die Zahlung des Kommunalsteuer-Differenzbetrages und des allfälligen
Säumniszuschlages reichen nicht!! Rechtsnorm: § 11 Abs 3 erster Satz KommStG 1993 (Muster Nr. 152, Stand 5.10.2010) |
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Fachartikel
zur Kommunalsteuer |
... in den Steirischen Gemeindenachrichten | |
... in verschiedenen anderen Zeitschriften | ||
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behinderte Dienstnehmer | grundsätzlich kommunalsteuerfrei ; Art, Form und Wirksamkeitsbeginn des Nachweises - Artikel in den StGN 4/1998 | |
behinderte Dienstnehmer | Befreiung gilt NICHT für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (welche idR aber kommunalsteuerliche Dienstnehmer sind) - Artikel in den StGN 12/2005 | |
Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline, Online-Erklärung, elektronische Erklärung | siehe erster Hauptmenüpunkt (Auswahlmenü links) | |
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